Die Beratung im Gesellschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Wirtschaftskanzlei. Wir unterstützen bei der Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften (KG, GmbH & Co. KG, GbR). Bei bestehenden Gesellschaften beraten wir bei Kapitalerhöhungen, Gesellschafterwechseln und Umwandlungen. Gründer und Investoren begleiten wir bei Gründung, Finanzierungsrunde und Exit. Im Rahmen von Finanzierungsvorhaben gestalten wir für Sie Unterbeteiligungen, stille Beteiligungen und Treuhandverhältnisse.
Verkäufer und Käufer unterstützen wir bei sämtlichen rechtlichen Aspekten beim Verkauf und Erwerb von Unternehmen (M&A-Transaktionen).
In schwierigen Zeiten beraten wir Geschäftsführer und Gesellschaften im Gesellschaftsrecht an der Schnittstelle zum Insolvenzrecht und zu Fragen der Geschäftsführerhaftung.
Inhaber und Nachfolger begleiten wir bei der Überleitung eines Unternehmens auf die nächste Generation oder im Rahmen von Management Buy-Outs, einschließlich erbrechtlicher Aspekte.
Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
Wir unterstützen Unternehmen und Unternehmer in sämtlichen Fragen des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts, insbesondere bei folgenden Themen:
- Gründung und laufende Beratung
- Kapitalerhöhungen, Umwandlungen
- Stille Beteiligungen, Unterbeteiligungen, Treuhandverhältnisse
- Geschäftsführerhaftung
- Gesellschaftsrecht an der Schnittstelle zum Insolvenzrecht
- Vorbereitung von und Begleitung bei Gesellschafterversammlungen
- Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (gerichtlich und außergerichtlich)
Unternehmensnachfolge
Wir beraten Inhaber und Nachfolger bei der Überleitung eines Unternehmens auf die nächste Generation oder im Rahmen von Management Buy-Outs.
- Beratung gesellschaftsrechtlicher und erbrechtlicher Aspekte
- Testamente, Erbverträge
- Vorweggenommene Erbfolge
- Management Buy-Outs
Transaktionen
Verkauf und Erwerb von Unternehmen sind vielseitige und komplexe Vorgänge. Wir unterstützen und Beraten zu den entscheidenden rechtlichen Aspekten solcher Transaktionen.
- Auswahl der Transaktionsstruktur
- Due Diligence
- Vorbereitung und Prüfung der Dokumentation
- Vertragsverhandlungen
- Unterstützung bei Post-M&A-Streitigkeiten
Venture Capital
Wir beraten Start.ups und Investoren bei der Gründung von Gesellschaften, im Rahmen von Finanzierungsrunden und bei der Umsetzung der erfolgreichen Exits.
- Auswahl der passenden Gesellschaftsform
- Entwurf von Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen
- Verhandlung von Term Sheets
- Unterstützung bei Finanzierungsrunden
- Beratung beim Exit
- Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
Medizinrecht.
Wir beraten Leistungserbringer im Gesundheitswesen sowie (Berufs-) Verbände, Kammern, Körperschaften und Unternehmen in der Gesundheitsbranche. Zu unseren Mandanten gehören niedergelassene und angestellte Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Psychologische Psychotherapeuten in den verschiedensten Gesellschaftsformen (z.B. Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Privatkrankenanstalten, Krankenhäuser, ärztliche Kostengemeinschaften sowie Apparate-/ Laborgemeinschaften). Das Gesundheitswesen ist komplex und im steten Wandel. Darum erbringen wir auf den Einzelfall maßgeschneiderte Beratungsleistungen für unsere Mandanten.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Medizinrecht sind insbesondere das Vertragsarztrecht im Rahmen der Praxisabgabe bzw. der Niederlassung, das Zulassungsrecht sowie die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen. Viele Mandanten beraten wir bereits von Beginn der Selbständigkeit an. Wir kennen die Einstiegshürden und die Probleme im Laufe des Berufslebens. Wir befassen uns daher – in Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberatern – umfassend mit Fragen der Praxisstrategie und der Praxisoptimierung. Neben der gesellschafts- und zulassungsrechtlichen Beratung für Leistungserbringer im Gesundheitswesen übernehmen wir auch die Vertretung bei berufs- und disziplinarrechtlichen sowie strafrechtlichen Verfahren.
Vertrags(zahn)arztrecht
Aus der vertrags(zahn)arztrechtlichen Zulassung zur Versorgung von GKV-Patienten ergeben sich vielfältige Rechte und Pflichten, die für den einzelnen Leistungserbringer als juristischen Laien kaum noch zu durchschauen sind. Wir beraten und vertreten Ärzte, Zahnärzte und andere Leistungserbringer auf dem gesamten Gebiet des Vertrags(zahn)arztrechts. Hierzu gehören insbesondere folgende Bereiche:
- Zulassungsrecht
- Niederlassung
- Kooperationen mit anderen Leistungserbringern / MVZ
- Ermächtigung / Sonderbedarfszulassung
- Anstellung
- Approbation
- Disziplinarverfahren
- Wirtschaftlichkeitsprüfung
Das Vertrags(zahn)arztrecht ist neben seiner Komplexität und den ständig unterworfenen gesetzlichen Änderungen eine Querschnittsmaterie insbesondere mit Bezügen zum Gesellschaftsrecht, zum Straf- und Steuerrecht und zum Arbeitsrecht. Wir arbeiten als Team! Als Fachanwälte für Medizinrecht (Frau Rechtsanwältin Germer), Arbeitsrecht (Herr Rechtsanwalt Dr. Schmitt) und Straf- sowie Steuerrecht (Herr Rechtsanwalt Jones) können wir alle Bereiche auf hohem spezialisierten Niveau anbieten.
Psychotherapeutenrecht
Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beraten wir insbesondere im Vertragsarztrecht vor dem Zulassungs- und Berufungsausschuss in Nachbesetzungsverfahren, im Jobsharing und bei Sonderbedarfszulassungen sowie bei Gestaltung der entsprechenden Verträge (Praxiskaufverträge, Gesellschaftsverträge zur Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ-Gründung, Anstellungsverträge u.ä.).
Kooperationen
Zu unseren Beratungsleistungen gehört die rechtliche Begleitung und Gestaltung von Kooperationen im Bereich der Heilberufe. Dazu gehört insbesondere:
- Vertragsgestaltung klassischer Kooperationsformen (Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft, Partnerschaftsgesellschaft, MVZ, Jobsharing)
- Gründung Zweigpraxis, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften, Filialbildung
- Gestaltung ärztlicher und zahnärztlicher Kooperationen im Verbund (u.a. Laborgemeinschaften, Apparategemeinschaften, Netzwerke)
- Neue Versorgungsformen (MVZ, Betreibermodelle)
- Realisierung ausgewogener Gewinnverteilungsmodelle
- Aufnahme eines Gesellschafters in eine Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft
- Zusammenführung von Einzelpraxen im Rahmen einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) oder an einem Standort
- Begleitung bei Ausstieg aus Kooperationen (Auseinandersetzungsvereinbarungen)
Gemeinsam mit unseren Mandanten ermitteln wir, welche Kooperationsform das beste Konzept bietet. Wir arbeiten bei der Gestaltung mit steuerlichen Beratern zusammen, um für unsere Mandanten eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.
Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen / Gesellschafterstreit
Streitigkeiten von Gesellschaftern untereinander sind in der Regel nicht nur komplex, langwierig und hart in der Sache, sondern werden oft auch emotional geführt. Die Intensität der Auseinandersetzungen kann von den eigentlichen Aufgaben und Interessen der Beteiligten, dem Betrieb der Praxis und deren Fortentwicklung sowie der Versorgung der Patienten, ablenken. Nicht selten kann die wirtschaftliche Dimension eines Streits sogar die Existenz der Gesellschaft gefährden.
Wenn es um das freiwillige oder erzwungene Ausscheiden von Gesellschaftern oder Geschäfts-führern geht, kann die Qualität der rechtlichen und steuerlichen Beratung bereits in einem frühen Stadium die Weichen für den Ausgang des Konflikts stellen – dies gilt nicht nur für die GmbH, sondern auch für die Personengesellschaften wie GbR und PartG.
Wir betreuen Sie in gesellschaftsrechtlichen Konfliktfällen, u.a. bei der Beendigung und Kündigung von Gesellschaften, der Gestaltung von Ausscheidensvereinbarungen und der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen.
Berufsrecht der Heilberufe
Wir vertreten die Interessen von Leistungserbringern in der Gesundheitsbranche gegenüber der jeweils zuständigen Kammer (Ärzte-, Zahnärzte- und Psychotherapeutenkammern) und in den Verfahren vor den Heilberufsgerichten, insbesondere bei Patientenbeschwerden und beim Vorwurf berufsrechtlicher Verfehlungen.
Healthcare-Compliance
Healthcare-Compliance zielt insbesondere auf Haftungsprävention in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten beim Compliance-Management, u.a. durch Erstellung von Richtlinien, Merkblättern und Checklisten, und bei der Vertragsgestaltung oder der Überprüfung bestehender Regelwerke. Wir schulen die Mitarbeiter unserer Mandanten und vertreten unsere Mandanten bei der Aufarbeitung möglicher Fälle von Non-Compliance, bei Durchsuchungsmaßnahmen und bei Straf- und berufsrechtlichen Verfahren.
Krankenhausrecht
Im Krankenhausrecht umfasst unsere anwaltliche Beratung die gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung von Krankenhäusern in öffentlich-rechtlicher, kirchlicher und privater Trägerschaft insbesondere bei Konzessionen von Privatkrankenanstalten, dem Arbeitsrecht im Krankenhaus und bei Chefarztverträge sowie bei der Gestaltung und Abwicklung von Kooperationsverträgen mit niedergelassenen Ärzten sowie bei der Gründung und Zulassung von Medizinischen Versorgungszentren (MV).
Healthcare Compliance Officer (HCO)
Arbeitsrecht.
Mit unserem Knowhow decken wir den gesamten Bereich des Arbeitsrechts ab und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Gestaltung
Wir beraten Sie, bevor Streit entsteht. Ob Arbeitsvertrag, Gleitzeitkonto oder Betriebsvereinbarung, wir gestalten maßgeschneidert. Sagen Sie uns, was Sie sich wünschen und wir finden Ihre Lösung. Wer rechtzeitig Gestaltungschancen nutzt, streitet am Ende weniger.
Beratung
Krankheit, Urlaub, Teilzeit und vieles mehr – wir kennen die Antworten und unterstützen Sie im arbeitsrechtlichen Alltag. Gemeinsam behalten wir den Durchblick, lösen Probleme oder zeigen klare Kante. Passgenau für Ihre Situation.
Vertretung
Konflikte lassen sich nicht immer vermeiden, dann will Streiten gelernt sein. Wir stehen an Ihrer Seite – egal, ob Sie eine pragmatische Lösung suchen oder einen Rechtsstreit durchfechten möchten. Konsequent und zielstrebig für Ihre Interessen!
Vertragsgestaltung
Der Arbeitsvertrag steht am Anfang, wir gehen weiter. Wir beraten, finden Gestaltungspielräume und gestalten ihre Verträge. Arbeitszeitkonto, variable Vergütung, Homeoffice, Dienstwagen, Fortbildung und vieles mehr – klare Regeln schaffen Freiraum, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit. Betriebsvereinbarungen sind ein unvermeidbares Übel? Wechseln Sie mit uns die Perspektive, nutzen Sie die Möglichkeiten. Und bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden. Gesetze kommen und gehen, Rechtsprechung ändert sich und Verträge müssen sich daran anpassen. Wir unterstützen Sie dabei.
Laufendes Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnisse bestehen jahrelang und immer wieder drängen sich Fragen auf. Ob Urlaub, Arbeitszeit, Krankheit, Entgeltfortzahlung, Sozialversicherungspflicht oder Datenschutz, wir flankieren Sie im arbeitsrechtlichen Alltag. Unsere rechtliche Bewertung ist Ihre fundierte Entscheidungshilfe und unser Rat praxisbezogen. Und auch wenn es knirscht, helfen wir weiter: Abmahnung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag, wir bringen es sauber zu Ende.
Rechtsstreit
Kündigungsschutzklage, Überstundenprozess oder Schadenersatzforderung – geht es um das Arbeitsverhältnis, wird vor den Arbeitsgerichten verhandelt. Wir kennen die Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Prozesses und vertreten Sie konsequent. Und nicht nur dort: Im Bereich des Arbeitsschutzes und der Scheinselbstständigkeit setzen wir uns für Sie mit Behörden und Gerichten auseinander.
Steuerrecht.
Das Steuerrecht ist vielfältig, komplex und vielen gilt es als trockene Materie. Nicht so für uns, wir begleiten Sie gern durch schwierige Betriebsprüfungen oder setzen Ihr Recht in Steuerstreitverfahren durch. Ob im Einspruchsverfahren beim Finanzamt oder im Prozess vor dem Finanzgericht, wir sind immer auf der Suche nach den Lösungen, die Ihnen weiterhelfen. Dabei arbeiten wir, wo immer möglich, vertrauensvoll und kollegial mit Ihrem Steuerberater zusammen.
Betriebsprüfung
Ausgangspunkt von Steuerforderungen ist oft die Betriebsprüfung. Um langwierige Verfahren zu vermeiden, ist es ratsam, strittigen Punkte noch während der laufenden Prüfung zu verhandeln. In diesem Abschnitt des Besteuerungsverfahrens sind die Möglichkeiten für eine einvernehmliche Lösung noch am größten. Wir vertreten Sie engagiert bei Verhandlungen mit der Finanzverwaltung.
Einspruchsverfahren
Gegen Steuerbescheide können Sie Einspruch einlegen. Im Einspruchsverfahren muss das Finanzamt den Bescheid vollständig Prüfen. In diesem Verfahren gilt es, die Einspruchsstelle beim Finanzamt von der eigenen Position zu überzeugen. Selbst wenn das einmal nicht möglich sein sollte, ist das Einspruchsverfahren eine wichtige Prägung für ein eventuell folgendes Finanzgerichtsverfahren. Weil ein Steuerbescheid meist sofort zu vollstrecken ist, kann es erforderlich sein die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.
Finanzgerichtliches Verfahren
Wenn keine Einigung mit dem Finanzamt erreicht werden kann, müssen die Finanzgerichte entscheiden. Manche Finanzgerichte erörtern den Sachstand zunächst mit den Prozessparteien in einem gesonderten Termin. Regelmäßig kann hier eine Einigung gefunden werden. Andernfalls kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Hier gilt es den Gerichtsprozess effizient zu gestalten und die prozessualen Möglichkeiten auszunutzen. Das Finanzgericht ist die einzige Tatsacheninstanz und alles was für den Fall wichtig ist, muss nach den Regeln der Finanzprozessordnung auf den Tisch. Denn nach einem finanzgerichtlichen Urteil bleibt nur noch die Revision beim Bundesfinanzhof.
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerstrafrecht.
Leider gibt es keine Steuererklärung, die auf einen Bierdeckel passt. Stattdessen kann jeder Steuerpflichtige ein Fall für die Steuerfahndung werden. Nicht selten geht es dabei um anspruchsvolle Fragen des Steuerrechts. Das Steuerstrafverfahren folgt jedoch den Prozessregeln des Strafrechts. Eine erfolgreiche Verteidigung setzt daher besondere Fachkenntnisse und Erfahrung in beiden Rechtsgebieten voraus.
Manche Fehler der Vergangenheit lassen sich wiedergutmachen. In geeigneten Fällen kann durch Nachmeldung oder Selbstanzeige eine Sanktionierung vollständig verhindert werden. Der Weg dahin ist aber kompliziert. Wir gehen ihn mit Ihnen gemeinsam!
Machen oder lieber lassen? Gern beraten wir auch präventiv. Für Unternehmen spielt das Thema Tax Compliance eine immer wichtigere Rolle. Eine gute Compliance-Routine kann strafrechtlichen Vorwürfen effizient vorbeugen und insbesondere die Ebene der Geschäftsführung effektiv schützen.
Ermittlungsverfahren Steuerhinterziehung
Die Ermittlungen führt im Steuerstrafrecht die Steuerfahndung. Sie ist wie die Polizei eine Ermittlungsbehörde. Gleichzeitig sind die Fahnder aber auch Finanzbeamte, die Steuern eintreiben sollen. Die Steuerfahndung prüft daher-nicht selten gemeinsam mit der Betriebsprüfung- die steuerlichen Verhältnisse beim Betroffenen. Um hier Nachteile zu vermeiden, braucht es vertiefte Kenntnisse im Steuerrecht und im Steuerverfahrensrecht (AO).
Bei Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung handelt es sich aber dennoch um ein Strafverfahren und am Beginn steht oft die unangenehme Überraschung einer Hausdurchsuchung. Erfolgversprechend sind hier besonnenes Handeln und die frühzeitige Hinzuziehung eines Verteidigers. Nur ein Verteidiger erhält vollständige Einsicht in die Ermittlungsakte. Aktenkenntnis ist eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung einer guten Verteidigungsstrategie. Ohne Kenntnis der Akte und und ohne ein klares Verteidigungsziel ist (vorläufiges) Schweigen meist der beste Weg.
Nachmeldung und Selbstanzeige
Nicht alle falschen Steuererklärungen sind gleich eine Steuerhinterziehung. Es kommt häufig zu nicht beabsichtigten Fehlern. Erkennt ein Steuerpflichtiger im Nachhinein einen solchen Fehler, kann er aber zur unverzüglichen Berichtigung der Steuererklärung verpflichtet sein. Wird die Nachmeldung schuldhaft versäumt, ist dies als Steuerhinterziehung strafbar.
Wenn Steuern hinterzogen wurden und die Tat noch nicht entdeckt wurde, kann in manchen Fällen durch eine Selbstanzeige Straffreiheit erreicht werden. Die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige sind allerdings sehr streng. Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Compliance
Die vollständige Beachtung aller buchhalterischen und steuerlichen Regeln ist eine schwierige Aufgabe. Es kann leicht zu Fehlern und zu unbeabsichtigten Steuerverkürzungen kommen. Die Steuerfahndung ist dann mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung schnell bei der Hand. Ein funktionierendes Tax Compliance System bietet Schutz. Fehlerquellen können vermieden werden und vor allem kann ein ernstgemeintes Tax Compliance System dem Tatverdacht einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung vorbeugen. Ein innerbetriebliches Kontrollsystem ist ein wichtiges Argument gegen das Vorliegen einer einer leichtfertigen Steuerverkürzung oder gar einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung.
Fachanwalt für Steuerrecht
Wirtschaftsstrafrecht.
Der Wirtschaftsverkehr wird durch eine unüberschaubare Vielzahl von Rechtsvorschriften und Verboten reglementiert. Wer unternehmerisch handelt, geht daher zwangsläufig Risiken ein. Die Folge sind Wirtschaftsstrafverfahren, oft komplex wie das Wirtschaftsleben selbst. Für die Betroffenen können die Strafen und die Nebenfolgen des Verfahrens existenzbedrohend werden. Wir suchen mit Ihnen gemeinsam den besten Weg! Schon im Ermittlungsverfahren werden wichtige Weichen gestellt. Mit dem nötigen Engagement und Geschick lässt sich ein Gerichtsverfahren häufig ganz vermeiden. Wir verteidigen im Wirtschaftsstrafrecht Unternehmen und Einzelpersonen mit langjähriger Expertise und persönlichem Einsatz.
Medizinstrafrecht
Aus strafrechtlicher Sicht ist der Beruf des Arztes eine gefahrgeneigte Tätigkeit. Patienten sind mehr als früher bereit, Strafanzeige wegen Behandlungsfehlern zu erstatten und die Staatsanwaltschaft leitet schneller Ermittlungsverfahren ein. Neben einer möglichen Strafe stellt vor allem das Verfahren selbst eine Bedrohung für den Berufsträger dar. Ansehensverlust, Rufschädigung und berufliche Konsequenzen können die Folge sein, selbst wenn die Vorwürfe falsch sind. Die Staatsanwaltschaften konzentrieren sich außerdem immer mehr auf Verdachtsmomente in den Bereichen Abrechnungsbetrug, Scheinselbständigkeit und Korruption im Gesundheitswesen. Das Abrechnungssystem und die Beziehungen im Gesundheitswesen sind für Außenstehende kaum zu durchschauen. Es kommt leicht zu unrichtigen Verdächtigungen. Bei der Verteidigung im Medizinstrafrecht kommt es darauf an, frühzeitig tätig zu werden, um Schaden vom Mandanten bestmöglich fernzuhalten.
Verteidigung gegen Vermögensabschöpfung
Die Justiz muss Vermögensgegenstände die aus Straftaten stammen einziehen. Dieser Anspruch des Staates kann schon zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens vorläufig gesichert werden. Es kommt zum sog. Arrest (§ 111b StPO), durch den Vermögenswerte des Betroffenen zunächst gepfändet werden. In der Regel sind dies Kontopfändungen oder Sachpfändungen. Die Voraussetzungen für einen Arrest sind gering, die Folgen jedoch gravierend. Ein Anfangsverdacht kann für einen Gerichtsbeschluss schon ausreichend sein. Es muss also noch gar nicht feststehen, dass Vermögenswerte aus Straftaten stammen. Die Pfändungen können großen wirtschaftlichen Schaden anrichten. Deswegen ist gegen einen Arrestbeschluss die gerichtliche Beschwerde möglich. Weil die Rechtslage schwierig ist, empfiehlt sich zunächst eine Prüfung der Erfolgsaussichten. Wird Beschwerde eingelegt, ist eine kenntnisreiche und entschlossene Interessenvertretung unbedingt notwendig.
Zeugenbeistand
Der Zeuge hat im Strafverfahren einen schweren Stand. Er hat viele Pflichten, kaum Rechte und ist erheblichen Risiken ausgesetzt. Der Weg zwischen der rechtlichen Pflicht zur Aussage und einer unnötigen Selbstbelastung ist ein schmaler Grat. Nicht selten gerät ein Zeuge später selbst in den Fokus der Ermittler.
Verhält sich ein Zeuge falsch, können ihm weitere Vorwürfe gemacht werden, z.B. wegen Falschaussage, falscher Verdächtigung oder Strafvereitelung. Hier kann die anwaltliche Beratung im Vorfeld und die Vertretung als Zeugenbeistand bei Gericht hilfreich sein. Wir klären die Situation auf und suchen einen Weg, der die Interessen des Zeugen wahrt, ohne die Verpflichtung zur Aussage zu verletzten. Selbstverständlich darf ein Zeugenbeistand bei einer Vernehmung anwesend sein und den Zeugen bei seiner Aussage unterstützen.
Fachanwalt für Steuerrecht


Dittmar Germer Jones + Partner
Rechtsanwälte mbB
Bödekerstraße 7 30161 Hannover